Das BImA-Immobilienportal, der Zugang dazu, die BImA-Nummer

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Das BImA-Immobilienportal, der Zugang dazu, die BImA-Nummer

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) spielt eine zentrale Rolle im Immobilienmanagement und in der Wohnungsfürsorge für verschiedene Personenkreise. Von der Verwaltung und Verwertung von Grundstücken und Liegenschaften über die Bereitstellung von Wohnraum für Wohnungsfürsorgeberechtigte bis hin zur Einführung eines umfassenden Immobilienportals bietet die BImA zahlreiche Dienstleistungen an.
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Über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist eine zentrale Institution, die vielfältige Aufgaben im Bereich des Immobilienmanagements übernimmt.

Portfolio der BImA

Das Portfolio der BImA umfasst eine breite Palette von Liegenschaften, die im Besitz des Bundes sind. Dazu gehören Bürogebäude, Wohnimmobilien, landwirtschaftliche Flächen und Forstgebiete.

Aufgaben der BImA

Die Hauptaufgaben der BImA bestehen in der Verwaltung, Vermietung und Verpachtung sowie in der Verwertung von Grundstücken. Dabei arbeitet sie eng mit den Bundesressorts zusammen.

Organisatorischer Aufbau der BImA

Die BImA ist organisatorisch in verschiedene Fachabteilungen gegliedert, die jeweils spezifische Aufgabenbereiche abdecken. Dies ermöglicht eine effiziente und spezialisierte Bearbeitung der vielfältigen Aufgaben.


BImA Wohnungsfürsorge

Die Wohnungsfürsorge der BImA ist ein zentrales Element zur Unterstützung von Bundesbediensteten und anderen berechtigten Personen.

Gründung der Wohnungsfürsorge

Die Wohnungsfürsorge der BImA wurde gegründet, um sicherzustellen, dass bestimmte Personenkreise Zugang zu angemessenem Wohnraum haben. Dies umfasst insbesondere Angehörige von Partnerstreitkräften und andere Wohnungsfürsorgeberechtigte.

Zuständigkeiten der Wohnungsfürsorge

Die Zuständigkeiten der Wohnungsfürsorge erstrecken sich auf die Bereitstellung und Vermittlung von Wohnraum, die Prüfung von Anträgen und die Entscheidung über die Vergabe von Wohnungen.

Funktionsweise der Wohnungsfürsorge

Die Funktionsweise der Wohnungsfürsorge ist klar strukturiert. Wohnungsfürsorgeberechtigte können über das Immobilienportal der BImA ihre Anträge stellen und sich über verfügbare Angebote informieren. Die Wohnungsvergabestelle prüft die Anträge und entscheidet auf Basis dienstlicher und sozialer Kriterien.

Angehörige von Partnerstreitkräften

Eine besondere Rolle spielt die Wohnungsfürsorge für Angehörige von Partnerstreitkräften. Diese Personengruppe hat aufgrund internationaler Abkommen spezifische Rechte auf Wohnraum, die von der BImA gewährleistet werden.

Kontaktinformationen der Wohnungsfürsorge

Für Anfragen und Unterstützung können Sie die Wohnungsfürsorge der BImA wie folgt erreichen:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ellerstraße 56
53119 Bonn

Telefonisch erreichen Sie die BImA unter +49 228 / 37787-0

Die BImA erreichen Sie per E-Mail unter wohnungsfuersorge@bundesimmobilien.de.


Die BImA-Nummer einfach erklärt

Die BImA-Nummer ist ein wichtiger Identifikator für Liegenschaften und Immobilien, die von der BImA verwaltet werden.

Was ist die BImA-Nummer?

Die BImA-Nummer dient als eindeutige Kennzeichnung von Immobilien, die im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind. Sie erleichtert die Verwaltung und Zuordnung der Liegenschaften.

Wie wird die BImA-Nummer verwendet?

Die BImA-Nummer wird in allen offiziellen Dokumenten und in der internen Datenbank der BImA genutzt. Sie hilft dabei, den Überblick über das umfangreiche Portfolio zu behalten und die Verwaltung zu optimieren.

Vergabe der BImA-Nummer

Jede Immobilie erhält bei der Aufnahme in das Portfolio der BImA eine eindeutige Nummer. Diese Nummer bleibt der Immobilie dauerhaft zugeordnet und wird bei allen Transaktionen und Verwaltungsvorgängen verwendet.


Zugang zum Immobilienportal der Wohnungsfürsorge

Der Nachweis der Wohnungsfürsorgeberechtigung ist essenziell:

Erforderlicher Nachweiszeitpunkt

Der Nachweis, dass Sie zu den Wohnungsfürsorgeberechtigten gehören, muss spätestens bei der Bewerbung um eine Wohnung erbracht werden.

Einreichung des Antrags

Um berücksichtigt zu werden, müssen Sie einen Antrag an die zuständige Wohnungsvergabestelle richten. Das erforderliche Antragsformular finden Sie bei den jeweiligen Angeboten im Immobilienportal der Wohnungsfürsorge.

Entscheidungskriterien bei Bewerbungen

Gehen mehrere Bewerbungen für ein Wohnungsangebot ein, trifft die Wohnungsvergabestelle die Entscheidung auf Basis dienstlicher und sozialer Belange, mit wem ein unbefristeter Mietvertrag geschlossen wird.

Das Immobilienportal der BImA bietet einen benutzerfreundlichen Zugang zu Wohnungsangeboten und Informationen zur Wohnungsfürsorge.

  • Schritt 1 Registrierung

    Um Zugang zum Immobilienportal zu erhalten, müssen Sie sich zunächst registrieren. Besuchen Sie die Website https://meine-bima.bundesimmobilien.de/ und folgen Sie den Anweisungen zur Erstellung eines Benutzerkontos.

  • Schritt 2 Anmeldung

    Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten am Immobilienportal anmelden. Hierzu benötigen Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort.

  • Schritt 3 Nutzung des Portals

    Nach der Anmeldung haben Sie Zugriff auf alle Funktionen des Portals. Sie können verfügbare Wohnungsangebote einsehen, Anträge stellen und den Status Ihrer Bewerbungen verfolgen.

Berechtigter Personenkreis

Zur Wohnungsfürsorge berechtigt sind verschiedene Personengruppen, darunter Bundesbedienstete, Angehörige von Partnerstreitkräften, Wohnungsfürsorgeberechtigte nach dem Wohnungsfürsorgegesetz und weitere, die spezifische Voraussetzungen erfüllen.


Entscheidungskriterien bei der Wohnungsvergabe

Die Entscheidung über die Vergabe von Wohnungen erfolgt nach klar definierten Kriterien.

Berücksichtigung dienstlicher Belange

Dienstliche Belange spielen eine entscheidende Rolle bei der Wohnungsvergabe. Bewerber, deren berufliche Aufgaben einen bestimmten Wohnort erfordern, werden bevorzugt behandelt.

Soziale Kriterien

Soziale Kriterien wie Familienstand, Anzahl der Kinder und besondere Bedürfnisse werden ebenfalls bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Priorität bei mehrfachen Bewerbungen

Bei mehreren Bewerbungen auf ein Wohnungsangebot entscheidet die Wohnungsvergabestelle, welche Bewerberin oder welcher Bewerber einen unbefristeten Mietvertrag erhält.

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