Einnahmen aus gewerblich genutzten Gebäuden lassen sich steuerlich vorteilhaft abschreiben, wenn in Leipzig die Voraussetzungen des §7 EStG erfüllt werden. Anstatt mit zwei Prozent pro Jahr abgeschrieben zu werden, können Investoren den Dreiprozent-AfA-Satz nutzen und bei einem Anlagewert von 500.000 Euro bis zu 15.000 Euro jährlich geltend machen. Heid Immobilienbewertung Leipzig liefert eine detaillierte Anleitung zur Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen und zur bewertungsrechtlich korrekten Kaufpreisaufteilung. Dazu enthält der Artikel konkrete Unterlagenempfehlungen