Das Arbeitszeugnis für Banker: Tipps für das perfekte Zeugnis

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Dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein „qualifiziertes Arbeitszeugnis“ hat, weiß inzwischen jeder. Dennoch gibt es gerade bei Angestellten aus dem Finanzwesen immer wieder Unsicherheiten. Was muss in das Zeugnis für Banker hinein?

Arbeitszeugnisse für Banker: Hohe Anforderungen und deren Erfüllung werden deutlich

Gerade in Zeiten, in denen es wirtschaftlich weniger gut geht, halten die Menschen ihr Geld zusammen. Sie versuchen, aus dem wenigen, das sie noch haben, mehr zu machen. Dafür wiederum brauchen sie die Hilfe von erfahrenen Bank- und Investmentfondskaufleuten.

Natürlich können sich Sparer und Kunden einer Bank kein Arbeitszeugnis eines Angestellten zeigen lassen, um in Erfahrung zu bringen, wie professionell und erfahren die betreffende Person ist. Aber die Bank selbst kann als Arbeitgeber bei der Einstellung darauf achten, wie das Arbeitszeugnis des sich bewerbenden Bankers aussieht, um nur wirklich gutes Personal zu beschäftigen.

Für alle Angestellten ist es wichtig, dass das erhaltene Arbeitszeugnis qualifizierend ist und dem eigenen beruflichen Werdegang nicht im Weg steht. ( Foto: Adobe Stock - contrastwerkstatt )

Für alle Angestellten ist es wichtig, dass das erhaltene Arbeitszeugnis qualifizierend ist und dem eigenen beruflichen Werdegang nicht im Weg steht. ( Foto: Adobe Stock – contrastwerkstatt )

 

Investmentfondskaufleute und ihr Fachwissen

Für alle Angestellten ist es wichtig, dass das erhaltene Arbeitszeugnis qualifizierend ist und dem eigenen beruflichen Werdegang nicht im Weg steht. Doch für Investmentfondskaufleute ist dies von besonderer Wichtigkeit, immerhin sind sie in einem besonders sensiblen Bereich tätig.

Arbeitgeber wiederum müssen darauf achten, wirklich rechtssichere Arbeitszeugnisse zu generieren, was gern mithilfe von bekannten Floskeln vorgenommen wird. Tatsächlich aussagekräftig sind diese Zeugnisse selten. Besser ist es, auf einen Zeugnisgenerator zurückzugreifen, der die individuellen Angaben zum Angestellten berücksichtigt.

Für einen Banker ist es sinnvoll, seine Kenntnisse in bestimmten Bereichen deutlich hervorzuheben. Es muss klar werden, dass er nicht nur im Rechnungswesen bewandert ist, sondern dass er auch Ahnung vom Fondscontrolling hat, von Kommunikationssystemen und von der Datensicherheit. Ein Investmentkaufmann arbeitet kunden- und serviceorientiert, zeichnet sich durch seine besondere Verschwiegenheit aus und muss äußerst flexibel agieren können. Alle diese Eigenschaften sollten in seinem Arbeitszeugnis erwähnt werden.

Für einen Banker ist es sinnvoll, seine Kenntnisse in bestimmten Bereichen deutlich hervorzuheben. ( Foto: Adobe Stock -  Robert Kneschke )

Für einen Banker ist es sinnvoll, seine Kenntnisse in bestimmten Bereichen deutlich hervorzuheben. ( Foto: Adobe Stock – Robert Kneschke )

 

Das perfekte Arbeitszeugnis für Banker: Keine Zeitverschwendung

Bei der Einstellung von Investmentfondskaufleuten oder Bankern allgemein spielt das Arbeitszeugnis oft nur eine untergeordnete Rolle. Ganz unwichtig ist es aber auch nicht, denn es wird gern zurate gezogen, wenn sich der Personaler nicht ganz sicher ist, ob die von ihm erwägte Entscheidung die richtige sein mag.

Wichtig zu wissen ist, dass Schulnoten als Arbeitszeugnis nicht ausreichend sind.

Auch wenn dies sicherlich die Ausnahme bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses ist, so ist es dennoch schon vorgekommen, dass sich Arbeitgeber bei der Beurteilung ihrer Angestellten auf das Notensystem der Schule stützen. Doch das ist nicht differenziert genug und bezüglich der Fähigkeiten und Fertigkeiten des Angestellten nicht ausreichend aussagekräftig.

Die besten Tipps für ein gelungenes Arbeitszeugnis für Banker (Video)

Wer das Unternehmen verlassen möchte, muss sein Arbeitszeugnis unbedingt an seinem letzten Arbeitstag in der Hand halten. Es hinterlässt zudem einen schlechten Eindruck, wenn das Arbeitszeugnis ein Datum aufweist, das weit nach dem Termin des Ausscheidens des Mitarbeiters liegt. Genannt werden muss aber das Datum des tatsächlichen letzten Arbeitstages und nicht das des letzten Anwesenheitstages im Unternehmen. Darauf sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer achten.

Auch die folgenden Tipps sind wichtig und sorgen bei Einhaltung dafür, dass das Arbeitszeugnis für den Banker zum einen nützlich, zum anderen rechtssicher ist:

  • Abgestimmtes Zeugnis bei Aufhebungsverträgen

    Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte am 18. November 2014 entschieden, dass der Arbeitnehmer die Beweislast für ein gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis zu tragen hätte. Erst bei einer schlechteren Beurteilung als „befriedigend“ müsse der Arbeitgeber die Rechtmäßigkeit des Zeugnisses beweisen (Az.: 9 AZR 584/13). Es ist daher ratsam, die gemeinsame Abstimmung über ein Arbeitszeugnis in den Aufhebungsvertrag mit aufzunehmen, sollte ein solcher aufgesetzt werden. So kann der Arbeitnehmer noch mitsprechen und gleich eingreifen, wenn er ein aus seiner Sicht nicht gerechtfertigtes Zeugnis erhält.

  • Der Trennungsgrund muss richtig gewählt werden

    Für einen neuen Arbeitgeber ist der Grund, warum ein Angestellter aus einem Unternehmen ausgeschieden ist, wichtig. Das bedeutet aber auch, dass der Trennungsgrund möglichst so formuliert sein sollte, dass er den Angestellten in einem guten Licht dastehen lässt. Kaum Fragen gibt es bei Formulierungen zu „Kündigungen aus betrieblichen Gründen wegen Standortverlagerungen“. Auch Restrukturieren sind Gründe, bei denen keine Fragen aufkommen.

    Für einen neuen Arbeitgeber ist der Grund, warum ein Angestellter aus einem Unternehmen ausgeschieden ist, wichtig. ( Foto: Adobe Stock - InsideCreativeHouse )

    Für einen neuen Arbeitgeber ist der Grund, warum ein Angestellter aus einem Unternehmen ausgeschieden ist, wichtig. ( Foto: Adobe Stock – InsideCreativeHouse )

  • Richtige Beurteilung von Leistung und Verhalten

    Streit gibt es meist nicht wegen der Tätigkeiten, die im Arbeitszeugnis aufgeführt werden, sondern wegen der zugehörigen Beurteilungen der angeblich gezeigten Leistung. Häufig ist der Autor des Arbeitszeugnisses regelrecht als kreativ zu bezeichnen und die Darstellungen entsprechen nicht der Wahrheit. Eine gerichtsfeste Formulierung ist zu verwenden, Standardformeln sind hier durchaus angebracht. Sie geben am wenigsten Anlasse zu Diskussionen oder rechtlichen Auseinandersetzungen.

    Wichtig ist, dass nur zulässige Formulierungen im Arbeitszeugnis verwendet werden. Das gilt nicht nur in Bezug auf die Beurteilung der Leistung, sondern auch bezogen auf das Verhalten des Mitarbeiters. Es gibt zweifelsfreie Formulierungen, die hier genutzt werden können.

    Video: Formulierungen im Arbeitszeugnis (Neues Urteil zu Zeugniscodes!) | Betriebsrat Video

  • Sich korrekt bedanken

    Am Ende des Arbeitszeugnisse steht die Dankes- und Bedauernsformel. Es ist tatsächlich eine Formel, hier überlegt wohl kaum jemand lange oder sucht nach eigenen Worten. Es werden feste Formulierungen verwendet, was nicht nur beim Arbeitszeugnis für Banker der Fall ist. Wichtig ist nur, dass die Formel wirklich vorhanden ist, denn ist das nicht der Fall, hinterlässt das ein schlechtes Licht.

  • Die Chance auf das beste Zeugnis

    Viele Chefs fordern ihre Mitarbeiter dazu auf, das Zeugnis selbst zu formulieren. Zuerst soll der bald scheidende Mitarbeiter einen Vorschlag unterbreiten, auf diesen wird dann aufgebaut. Dies hat zum einen den Grund, dass so mancher Chef nicht weiß, wie er das Zeugnis wirklich richtig und vorteilhaft formulieren kann.

    Zum anderen ist ein Grund, dass eine Selbsteinschätzung tatsächlich gewünscht wird. Letzten Endes ist es eine Frage der Zeit: Wenn der Mitarbeiter sein Zeugnis selbst schreibt, hat sich der Chef die Zeit dafür gespart. Es muss aber der Unterschied zwischen allen möglichen Formulierungen klar sein, ansonsten kann die vermeintliche Chance auf ein Bestzeugnis auch ganz schnell fehlschlagen.

  • Zeugnis prüfen lassen

    Experten empfehlen, ein Arbeitszeugnis stets von einem Arbeitsrechtler prüfen zu lassen. Die Kosten dafür betragen meist zwischen 300 und 500 Euro, wobei eine Stunde für die Prüfung eines Zeugnisses als ausreichend zu sehen ist. Der Stundensatz ist meist günstiger als eine Pauschale pro Zeugnis.

    Das Arbeitszeugnis sollte niemals „im Auftrag“ unterzeichnet werden. ( Foto: Adobe Stock - auremar )

    Das Arbeitszeugnis sollte niemals „im Auftrag“ unterzeichnet werden. ( Foto: Adobe Stock – auremar )

  • Keine Adresszeile auf dem Zeugnis

    Ist die volle Adresse des Arbeitnehmers auf dem Arbeitszeugnis zu lesen, kann das ein schlechtes Licht auf den Banker werfen. Der Grund: Er hat das Zeugnis wohl erst erhalten, als er bereits aus dem vorigen Unternehmen ausgeschieden war. Möglicherweise hatte der Vorgesetzte auch keine Ahnung von dem, was er macht, dennoch kann das zu Minuspunkten bei neuerlichen Bewerbungen führen.

  • Unterschrift

    Das Arbeitszeugnis sollte niemals „im Auftrag“ unterzeichnet werden. Hier gilt vielmehr die Faustregel, dass das Zeugnis umso höherwertiger ist, je hochrangiger der Unterzeichner ist. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass nicht nur die Unterschrift des ausstellenden Vorgesetzten auf dem Zeugnis steht, sondern auch dessen Name in ausgeschriebener Form sowie seine Funktion. So lässt es sich besser überprüfen, wer das Zeugnis wirklich ausgestellt hat.

Ein Tipp zuletzt: Es ist wichtig, sich nicht nur am Ende eines Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen und das gilt sowohl für Banker als auch für alle anderen Arbeitnehmer. Zwischenzeugnisse sind ebenso relevant, denn sie können bereits für andere Bewerbungen genutzt werden, wenn der Chef noch gar nicht wissen soll, dass solche geplant sind.

Außerdem werden dann die Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt beurteilt. Wenn der Chef wechseln sollte, ist es schwer, noch ein Zeugnis vom vorigen Vorgesetzten zu bekommen. Das Zwischenzeugnis ist daher ein wichtiges Dokument, das praktisch immer wieder eine Art Absicherung darstellt. Der Arbeitnehmer kann immer wieder auf diese Absicherung zugreifen.

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