Landesrechtsanwaltskammern schließen sich BRAK-Protest gegen Versicherer-Beratungspflicht entschieden an

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In Vorbereitung auf die 96. JuMiKo formiert sich Widerstand der Bundesrechtsanwaltskammer und der Landesrechtsanwaltskammern gegen Bayerns Initiative, Rechtsdienstleistungen auf Rechtsschutzversicherer zu übertragen. Die Anwaltschaft befürchtet eine Schwächung der Neutralität und Unabhängigkeit der Beratungspflicht: Versicherer verfolgen in erster Linie wirtschaftliche Interessen. Die BRAK mahnt systemische Interessenkonflikte an und fordert von Bund und Ländern eine Absage, um bewährte berufsrechtliche Schutzmechanismen zu erhalten.

BRAK fordert klare Absage an bayerischen Versicherer-Beratungsvorschlag bei JuMiKo

Im Zusammenhang mit der 96. JuMiKo in Bayern kritisieren BRAK und die Leiterinnen und Leiter der Rechtsanwaltskammern den Plan, Versicherer als Berater einzusetzen. Ihrer Ansicht nach zielt der Vorschlag darauf ab, das Rechtsdienstleistungsgesetz zu lockern und die unabhängige anwaltliche Beratung zu schwächen. Sie betonen, dass eine kombinierte Deckungsprüfung und Beratung zu unauflösbaren Interessenkonflikten führt und Verbraucher echten Schutz verlieren. Letztlich droht dadurch eine Erosion berufsrechtlicher Standards, die das Vertrauen nachhaltig untergräbt.

Konsolidierte Beratung und Deckungsprüfung in Versicherern untergräbt ernsthaft Verbraucherschutz

Durch ihre Gewinnorientierung fokussieren Rechtsschutzversicherer auf die Reduktion von Leistungszahlungen und auf die Maximierung von Einnahmen. Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert, dass eine zusammengeführte Deckungsprüfung und Rechtsberatung in einer Einheit unvermeidlich zu Interessenkonflikten führt. Wenn ein einziger Akteur sowohl die Kostenübernahme prüft als auch juristischen Rat erbringt, stellt sich die Frage nach der Unabhängigkeit der Beratung. Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren diese Verflechtungen oft nicht im Vorfeld.

Übertragung anwaltlicher Beratung auf Versicherer bedroht Mandantenschutz und Unabhängigkeit

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erleben wiederholt, dass Rechtsschutzversicherer ohne anwaltliche Klageverfahren Deckungszusage ablehnen oder verzögern, um Kosten zu sparen. Erst durch gerichtliche Entscheidungen lässt sich eine verbindliche Feststellung der Kostenübernahme erreichen. Die berufsrechtlichen Vorgaben der Anwaltschaft garantieren jedoch eine unparteiische Beratung und schützen Mandantinnen und Mandanten vor ökonomisch motivierter Einflussnahme. Würde die Beratungsverantwortung den Versicherern übertragen, bestünde die Gefahr einer pauschalen und willkürlichen Kostendefinierung, die in Schnelligkeit und Zuverlässigkeit einbußen würde.

Anwälte fordern dringende Ablehnung des Vorschlags zugunsten der Mandanteninteressen

In der Kritik von BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels steht der Vorstoß, Rechtsschutzversicherern auch Beratungsfunktionen zu übertragen, weil er ein regelrechtes Geschenk an die Branche sei und Mandanten benachteilige. Er unterstreicht, dass eine organisatorische Trennung innerhalb eines Versicherungsunternehmens die unvermeidlichen Interessenskonflikte nicht beseitige. Versicherer würden ihre eigenen Profitziele immer über die berechtigten Ansprüche ihrer Versicherten stellen, sodass eine effektive und neutrale Rechtsberatung nicht gewährleistet sei.

Berufspflichtliche Standards bleiben durch BRAK und Kammerwiderstand fest verankert

Die nachhaltige Gegenwehr der Bundesrechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammern wahrt die Unabhängigkeit unabhängiger Rechtsberatung. Offenlegung möglicher Interessenkonflikte und transparente Abwägung gegensätzlicher Positionen sichern den Verbraucherschutz. Mandantinnen und Mandanten bleiben so vor willkürlichen Kostendeckungsverweigerungen geschützt. Den berufsrechtlichen Standards wird durch diese gemeinsame Initiative Nachdruck verliehen, wodurch das hohe Qualitätsniveau des Rechtsdienstleistungsgesetzes erhalten bleibt. Dieses Engagement stärkt das Vertrauen in die anwaltliche Beratung und schützt die Mandanten nachhaltig.

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