Mögliche Erhöhung des Angebotspreises für das Pflichtangebot der sanofi-aventis
Aventis, eine Tochtergesellschaft von sanofi-aventis, hat ihre Absicht bestätigt, die Aktien der Minderheitsaktionäre der Hoechst Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, im Rahmen des am 23. August 2004 angekündigten Squeeze-out Verfahrens zu übernehmen. Eine außerordentliche Hauptversammlung der Hoechst Aktiengesellschaft, die im Dezember 2004 stattfinden soll, wird über den Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Hoechst Aktiengesellschaft auf Aventis beraten und abstimmen. Die Barabfindung, die von Aventis für den Beschluss, über den die außerordentliche Hauptversammlung der Hoechst Aktiengesellschaft abzustimmen hat, festgelegt wurde, beträgt EUR 56,50 je Stückaktie der Hoechst Aktiengesellschaft.
Vorbehaltlich bestimmter, in der Angebotsunterlage für ihr Pflichtangebot an die Aktionäre der Hoechst Aktiengesellschaft beschriebener Bedingungen hat sich sanofi-aventis gegenüber den Aktionären der Hoechst Aktiengesellschaft zur Nachbesserung des nach dem Pflichtangebot zu gewährenden Preises je Aktie der Hoechst Aktiengesellschaft verpflichtet, sofern und in dem Umfang, in dem ein höherer Preis je Aktie in einem Squeeze-out Beschluss innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe der Ergebnisse des Pflichtangebots festgesetzt werden sollte.
Die Höhe der Barabfindung, die von Aventis für den Beschluss, über den die außerordentliche Hauptversammlung der Hoechst Aktiengesellschaft abzustimmen hat, festgelegt wurde, berücksichtigt den Unternehmenswert auf Grundlage einer Ertragswertbewertung, den durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei Monate und eine Vereinbarung zugunsten der außenstehenden Aktionäre, die im Jahr 1999 im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss von Hoechst und Rhône-Poulenc getroffen worden war. Die Höhe der Barabfindung wurde durch den Vorstand von Aventis auf der Grundlage eines Bewertungsgutachtens der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgelegt.
Das Squeeze-out Verfahren erlaubt es dem Mehrheitsaktionär, die Anteile der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung zu übernehmen.
Voraussetzung für das Squeeze-out Verfahren ist nach §§ 327a ff. Aktiengesetz, dass der Mehrheitsaktionär mindestens 95 % der Aktien hält. Die Aktien der Hoechst Aktiengesellschaft liegen zu über 98 % bei Aventis. Knapp 2 % sind noch im Streubesitz.
Wichtiger Hinweis:
Das Pflichtangebot der sanofi-aventis wird ausschließlich durch die Angebotsunterlage, die weitere wichtige Informationen enthält, unterbreitet. Aktionäre der Hoechst Aktiengesellschaft können deutschsprachige Exemplare der Angebotsunterlage kostenlos bei der BNP Paribas Securities Services S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main, Grüneburgweg 14, 60322 Frankfurt am Main, erhalten. In den Vereinigten Staaten können Aktionäre der Hoechst Aktiengesellschaft Exemplare der Übersetzung der Angebotsunterlage in englischer Sprache kostenlos bei der BNP Paribas Securities Corp., The Equitable Tower, 787 Seventh Avenue, New York, New York 10019, erhalten. Eine englische Übersetzung der Angebotsunterlage ist auch unter www.sanofi-aventis.com veröffentlicht.
Die englische Übersetzung der Angebotsunterlage wurde weder von der BaFin noch der United States Securities and Exchange Commission geprüft.
Im Zusammenhang mit dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Hoechst Aktiengesellschaft durch Aventis werden der Übertragungsbericht und die Gutachten der Wirtschaftsprüfer zur Angemessenheit der Barabfindung sowie französische und englische Übersetzungen dieser Unterlagen im Anschluss an die Veröffentlichung der Dokumentation für das Squeeze-out Verfahren durch Hoechst unter www.sanofi-aventis.com erhältlich sein.
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren der Hoechst Aktiengesellschaft dar.
Quelle: Pressemeldung Sanofi-Aventis
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