Fristenverzicht erleichtert Finanzierungen

19.10.2004 | Köln
Die Dialog Lebensversicherungs-AG, ein Unternehmen der AMB Generali Gruppe, ist ein führender Spezialversicherer für biometrische Risiken. Hauptsäulen des Portfolios sind die Risikolebensversicherung, die Kapitallebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Produkte werden ausschließ lich über freie Vertriebspartner wie Makler, Mehrfachagenten, Banken und Sparkassen und unabhängige Vertriebsgesellschaften vermittelt.

Um den spezifischen Bedürfnissen von Kreditinstituten noch besser gerecht zu werden, hat die Dialog zum 1. Oktober 2004 als einziges Versicherungsunternehmen am deutschen Markt den sog. Fristenverzicht eingeführt. Der Fristenverzicht bedeutet, dass die Dialog als Versicherer auf die Anwendung von Rücktritt oder Anfechtung bei evtl. Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und der Selbsttötungsklausel nach den Allgemeinen Bedingungen für die Risikoversicherung bzw. die kapitalbildende Lebensver sicherung verzichtet. Die Dialog gewährt ihren Versicherten nunmehr den Fristenverzicht gegen einen einmaligen Zuschlag von 1 ‰ (bis 100.000 €) bzw. 2 ‰

(über 100.000 €) des Teils der Versicherungssumme, auf den sich der Fristenverzicht erstreckt. Die maximale Versicherungssumme, für die ein Fristenverzicht gewährt wird, beträgt 300.000 € je versicherte Person.

Mit der Einführung des Fristenverzichts bietet die Dialog eine auf dem Markt einmalige Leistung an. Gerade die Nichtanwendung der Selbsttötungsklausel, die sich bedingungs gemäß auf einen Suizid in den ersten drei Jahren bezieht, verschafft den Geldinstituten für ihre Finanzierungen ein substanzielles Mehr an Sicherheit.

Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG

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